Information für Versicherte
Sie haben Post zu einer Befragung bekommen — hier steht, worum es geht.
Ihre Krankenkasse lässt prüfen, ob die Leistungen, die sie bezahlt, auch wirklich bei Ihnen ankommen. Dafür hat sie uns beauftragt, Ihnen ein paar Fragen zu stellen.
Worum es geht
Ihre Krankenkasse möchte wissen, ob Ihre Versorgung stimmt
Kassen bezahlen Leistungen, die Sie von einem Anbieter erhalten — etwa Pflegehilfsmittel. Ob tatsächlich ankommt, was abgerechnet wird, weiß am besten, wer die Lieferung bekommt: Sie. Deshalb die Fragen.
Es geht nicht um Sie, sondern um den Anbieter
Geprüft wird die Leistung des Anbieters, nicht Ihr Verhalten. Es entsteht keine Bewertung Ihrer Person, und Ihre Leistungen ändern sich durch Ihre Antwort nicht.
Wir sind nicht die Kasse
Die VIDA-QS GmbH führt die Befragung im Auftrag Ihrer Krankenkasse durch. Verantwortlich bleibt die Kasse; wir arbeiten ausschließlich auf ihre Weisung und dürfen Ihre Daten für nichts anderes verwenden. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 80 SGB X.
Muss ich antworten?
In aller Regel nicht — die Teilnahme ist freiwillig. Sie helfen damit allerdings, eine schlechte Versorgung aufzudecken, die sonst niemandem auffällt.
Online, über den QR-Code
Scannen Sie den Code mit der Kamera Ihres Smartphones. Sie brauchen kein Konto und kein Passwort. Es dauert wenige Minuten.
Auf Papier
Füllen Sie den beiliegenden Bogen aus und schicken Sie alle Seiten zurück. Liegt ein Rückumschlag bei, brauchen Sie keine Briefmarke.
Gar nicht
Die Teilnahme ist in aller Regel freiwillig. Ob das auch für Ihr Schreiben gilt, steht im Anschreiben. Ohne Antwort entsteht Ihnen kein Nachteil.
Was mit Ihren Daten geschieht
Was wir bekommen
Name und Anschrift für den Brief, den Leistungsbereich und den Anbieter. Keine Diagnosen, keine Befunde, keine Abrechnungsdaten.
Was auf dem Fragebogen steht
Die Seite, die Sie ausfüllen, zeigt Ihren Namen nicht. Der Code darauf führt auf genau diesen einen Vorgang und läuft nach einiger Zeit ab.
Wohin Ihre Antworten gehen
Zu Ihrer Krankenkasse. Der Anbieter erfährt nicht, wer was geantwortet hat. In Auswertungen stehen nur verdichtete Zahlen.
Wie lange
So lange, wie es die Prüfung und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen Ihrer Kasse verlangen. Danach werden die Daten gelöscht.
Ausführlich steht das in unserer Datenschutzerklärung. Wie die Verarbeitung im Auftrag rechtlich aufgebaut ist, erklärt das Datenschutz- und Rechtskonzept.
Auf welcher Rechtsgrundlage
Welche Norm Ihre Kasse für die Befragung heranzieht, steht in der Kopfzeile Ihres Schreibens. Infrage kommen diese:
- § 284 Abs. 1 Nr. 4 SGB V — Leistungspflicht und Leistungserbringung
- § 284 Abs. 1 Nr. 8 SGB V — Abrechnung und Plausibilitätsprüfung
- § 284 Abs. 1 Nr. 9 SGB V — Wirtschaftlichkeit und Qualität
- § 284 Abs. 1 Nr. 17 SGB V — Hilfsmittel
- § 127 Abs. 7 SGB V — Auffälligkeits- und Stichprobenprüfung bei Hilfsmitteln
- § 197a SGB V — Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
- § 94 SGB XI — Verarbeitungszwecke der Pflegekasse
- § 47a SGB XI — Bekämpfung von Fehlverhalten in der Pflege
Dass Ihre Kasse uns mit der Durchführung beauftragen darf, ergibt sich aus § 80 SGB X und Art. 28 DSGVO.
Sie haben noch Fragen?
Zu Ihrer Versorgung und zu dem Schreiben selbst hilft Ihnen Ihre Krankenkasse am schnellsten weiter — die Telefonnummer steht im Anschreiben. Geht es um den Fragebogen, den Zugang oder Ihre Daten, erreichen Sie uns direkt.